Jüdische Sprachelemente in Marktsprache und Mundart in Niederhessen

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Der – früher – hohe Anteil jiddischer Ausdrücke an der Sprache der Viehhändler und Metzger ergibt sich historisch aus der Lage der Juden in Deutschland allgemein und in Niederhessen im besonderen. Als Händler waren sie für die Landbevölkerung unentbehrlich. A. Cohn führt richtig aus: „Abgesehen davon, daß die armen Bauern stets Geld benötigten, sah die vorwiegend Ackerbau treibende Bevölkerung in den Juden häufig die Mittler, die für sie den Verkauf der Rohprodukte ... besorgten und ihnen andererseits die Fertigwaren ... direkt ins Haus brachten“ (3). So befürworteten Bürgermeister und Rat von Hofgeismar im Jahre 1673 die Schutzerteilung an Jacob Benjamin aus Wolfhagen u. a. deshalb, weil „sein Handel mit Eisenwaren und Gußwerk im Interesse der Bürgerschaft zu fördern wäre“ (3). In den Jahren 1681, 1690 und 1693 erhielten Juden die Konzession, Gewandschnitt zu betreiben, den Handel mit wollenen Tuchen im Werte von einem halben bis zu einem ganzen Kammergulden, weil eine einschlägige Gilde nicht vorhanden war. Ähnliche Eingaben, Stellungnahmen und Konzessionen sind auch für andere niederhessische Ortschaften bekannt, etwa für Gudensberg aus den Jahren 1693 und 1734. Als in Marburg 1718 ähnliches beantragt wurde, sprachen sich mehrere Zünfte wie Bäcker, Schmiede, Schlosser und Wollenweber dafür aus. Dagegen stimmten bezeichnenderweise Berufe wie Metzger und Lohgerber, die mit Juden – wenn auch auf anderen Gebieten – konkurrierten.
 
Der – früher – hohe Anteil jiddischer Ausdrücke an der Sprache der Viehhändler und Metzger ergibt sich historisch aus der Lage der Juden in Deutschland allgemein und in Niederhessen im besonderen. Als Händler waren sie für die Landbevölkerung unentbehrlich. A. Cohn führt richtig aus: „Abgesehen davon, daß die armen Bauern stets Geld benötigten, sah die vorwiegend Ackerbau treibende Bevölkerung in den Juden häufig die Mittler, die für sie den Verkauf der Rohprodukte ... besorgten und ihnen andererseits die Fertigwaren ... direkt ins Haus brachten“ (3). So befürworteten Bürgermeister und Rat von Hofgeismar im Jahre 1673 die Schutzerteilung an Jacob Benjamin aus Wolfhagen u. a. deshalb, weil „sein Handel mit Eisenwaren und Gußwerk im Interesse der Bürgerschaft zu fördern wäre“ (3). In den Jahren 1681, 1690 und 1693 erhielten Juden die Konzession, Gewandschnitt zu betreiben, den Handel mit wollenen Tuchen im Werte von einem halben bis zu einem ganzen Kammergulden, weil eine einschlägige Gilde nicht vorhanden war. Ähnliche Eingaben, Stellungnahmen und Konzessionen sind auch für andere niederhessische Ortschaften bekannt, etwa für Gudensberg aus den Jahren 1693 und 1734. Als in Marburg 1718 ähnliches beantragt wurde, sprachen sich mehrere Zünfte wie Bäcker, Schmiede, Schlosser und Wollenweber dafür aus. Dagegen stimmten bezeichnenderweise Berufe wie Metzger und Lohgerber, die mit Juden – wenn auch auf anderen Gebieten – konkurrierten.
  
Viele Juden trieben Viehhandel. Sie durften auch schächten, d. h. nach den rituellen Vorschriften ihrer Religion schlachten. Bis zur Aufhebung der niederhessischen Judenordnung von 1749 (im Jahre 1853) allerdings ein mehrerß nicht, ... alß was sie zu ihrer Haushaltung vonnöthen. ... Hinter Vier Theil unnd was ihnen mißlinngt durften sie – unter bestimmten Auflagen – verkaufen (HLO u. 2). Der sich aus dieser Genehmigung entwickelnde, oft recht geringe Fleischhandel, der vor allem die Hinterviertel von Rindvieh mit ihren Vorzugsstücken betraf1, führte durch die Jahrhunderte zu ständigen Streitereien mit den zünftigen Metzgern2.  Der „Handthierungsanschlag der Stadt Hofgeismar“ für 1780 macht das punktuell deutlich. Seine Verfasser erklären nämlich, daß der gröste Teil hiesiger aus 23 Familien bestehenden Juden alles schwehre und leicht Vieh schlachten und daß sie ... das Fleisch nicht nur en gros, sondern auch Pfundweiß, mithin gegen alle Verordnung in hiesiger Stadt ... als auch beym Gesundbrunnen auf die benachbarten Dorfschaften debittirn. Daher wird den Metzgern dadurch die Nahrung sehr entzogen (14). Hofgeismar hatte damals nach der „Handthierungsakte“ mehr Juden, die auch schlachteten (zehn), als christliche Metzger (neun). Die nahmen 1823 und 1830 erstmals jüdische Metzger in ihre Zunft auf. Doch galten die einschränkenden Bestimmungen der Judenordnung von 1749 auch für sie weiterhin (2).
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Viele Juden trieben Viehhandel. Sie durften auch schächten, d. h. nach den rituellen Vorschriften ihrer Religion schlachten. Bis zur Aufhebung der niederhessischen Judenordnung von 1749 (im Jahre 1853) allerdings ''ein mehrerß nicht, ... alß was sie zu ihrer Haushaltung vonnöthen. ... Hinter Vier Theil unnd was ihnen mißlinngt'' durften sie – unter bestimmten Auflagen – verkaufen (HLO u. 2). Der sich aus dieser Genehmigung entwickelnde, oft recht geringe Fleischhandel, der vor allem die Hinterviertel von Rindvieh mit ihren Vorzugsstücken betraf1, führte durch die Jahrhunderte zu ständigen Streitereien mit den zünftigen Metzgern2.  Der „Handthierungsanschlag der Stadt Hofgeismar“ für 1780 macht das punktuell deutlich. Seine Verfasser erklären nämlich, ''daß der gröste Teil hiesiger aus 23 Familien bestehenden Juden alles schwehre und leicht Vieh schlachten und daß sie ... das Fleisch nicht nur en gros, sondern auch Pfundweiß, mithin gegen alle Verordnung in hiesiger Stadt ... als auch beym Gesundbrunnen auf die benachbarten Dorfschaften debittirn. Daher wird den Metzgern dadurch die Nahrung sehr entzogen'' (14). Hofgeismar hatte damals nach der „Handthierungsakte“ mehr Juden, die auch schlachteten (zehn), als christliche Metzger (neun). Die nahmen 1823 und 1830 erstmals jüdische Metzger in ihre Zunft auf. Doch galten die einschränkenden Bestimmungen der Judenordnung von 1749 auch für sie weiterhin (2).
  
 
Besonders im Viehhandel wollte man trotz einschränkender Reglementierungen nicht auf die Tätigkeit der Juden verzichten. So verlegte man beispielsweise im April 1830 im Amte Marburg Viehmärkte auf andere Wochentage, weil sie sonst auf einen jüdischen Feiertag gefallen wären. Ein Gutachten aus jener Zeit urteilt: „Ein Markt an einem Tag, wo die Juden Feiertag haben, ist nicht wert.“ Ähnliches besagt auch die gutachtliche Feststellung: „Der Jude ist die Seele des Viehhandels“ (8).
 
Besonders im Viehhandel wollte man trotz einschränkender Reglementierungen nicht auf die Tätigkeit der Juden verzichten. So verlegte man beispielsweise im April 1830 im Amte Marburg Viehmärkte auf andere Wochentage, weil sie sonst auf einen jüdischen Feiertag gefallen wären. Ein Gutachten aus jener Zeit urteilt: „Ein Markt an einem Tag, wo die Juden Feiertag haben, ist nicht wert.“ Ähnliches besagt auch die gutachtliche Feststellung: „Der Jude ist die Seele des Viehhandels“ (8).
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'''Betucht''' (''betuach''): wohlhabend, vermögend.
 
'''Betucht''' (''betuach''): wohlhabend, vermögend.
  
'''Dalles''' (''dallus'', ''dalluth''): Armut, Not. Häh hodden Dalles. Vorne nix on hingen nix. Er ist bettelam. Es lohnt nicht, mit ihm ein Geschäft zu machen. Dähn holld der Dalles. Er macht bankrott. Auch: Er ist sterbenskrank. Alles Broch on Dalles. Die Redensart sollte deutlich machen, daß alle Gegenstände eines Haushalts, eines Betriebes oder eines Geschäfts funktionsunfähig, zerbrochen oder brüchig waren.
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'''Dalles''' (''dallus'', ''dalluth''): Armut, Not. ''Häh hodden Dalles. Vorne nix on hingen nix''. Er ist bettelam. Es lohnt nicht, mit ihm ein Geschäft zu machen. ''Dähn holld der Dalles''. Er macht bankrott. Auch: Er ist sterbenskrank. ''Alles Broch on Dalles''. Die Redensart sollte deutlich machen, daß alle Gegenstände eines Haushalts, eines Betriebes oder eines Geschäfts funktionsunfähig, zerbrochen oder brüchig waren.
  
 
'''Eigeln''' (''egel'' = Kalb): kalben.
 
'''Eigeln''' (''egel'' = Kalb): kalben.
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'''Gampfen, gannfen''': mundartliche Ableitung aus ''ganneffen'' für stehlen.
 
'''Gampfen, gannfen''': mundartliche Ableitung aus ''ganneffen'' für stehlen.
  
'''Geseire''' (''gesejre'', ''geseira''): Verhängnis, Gejammer. Geschäfd is Geschäfd. Doh hilfd kinn Geseire nid. Das Geschäft ist abgeschlossen. Da hilft kein nachträgliches Jammern (über einen ungünstigen Abschluß).
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'''Geseire''' (''gesejre'', ''geseira''): Verhängnis, Gejammer. ''Geschäfd is Geschäfd. Doh hilfd kinn Geseire nid''. Das Geschäft ist abgeschlossen. Da hilft kein nachträgliches Jammern (über einen ungünstigen Abschluß).
  
'''Idzich''' (''Jizchak'', ''Itzig''): Isaak. Als Schimpfwort gebraucht, bezeichnet der biblische Name einen hartnäckigen, aufdringlichen, unerwünschten Menschen schlechthin, besonders aber auch jüdische Händler. Schmissen vorne russ, der Idzich kimmed hinnen werre rin. Wenn er durch die Vordertür aus dem Haus gewiesen wird, betritt er es durch die Hintertür erneut.
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'''Idzich''' (''Jizchak'', ''Itzig''): Isaak. Als Schimpfwort gebraucht, bezeichnet der biblische Name einen hartnäckigen, aufdringlichen, unerwünschten Menschen schlechthin, besonders aber auch jüdische Händler. ''Schmissen vorne russ, der Idzich kimmed hinnen werre rin''. Wenn er durch die Vordertür aus dem Haus gewiesen wird, betritt er es durch die Hintertür erneut.
  
 
'''Jidde, Jirre, Jüd, Chud''': Jude. Dalberg führt dazu in 1931 aus: „Nur der christliche Händler spricht den jüdischen als ‚baljisroel‘ an, sonst heißt er in der dritten Person in der Kasseler Mundart ‚Jidde‘, im Diemelgebiet ‚Chude‘ und auf dem Lande in Niederhessen ‚Jirre‘, weiter südlich ‚Jüd‘, dies ist alles ohne jeglichen bösen Beigeschmack.“ Wenn das überhaupt so zutraf, dann änderte sich das nach 1933 sehr schnell (4).
 
'''Jidde, Jirre, Jüd, Chud''': Jude. Dalberg führt dazu in 1931 aus: „Nur der christliche Händler spricht den jüdischen als ‚baljisroel‘ an, sonst heißt er in der dritten Person in der Kasseler Mundart ‚Jidde‘, im Diemelgebiet ‚Chude‘ und auf dem Lande in Niederhessen ‚Jirre‘, weiter südlich ‚Jüd‘, dies ist alles ohne jeglichen bösen Beigeschmack.“ Wenn das überhaupt so zutraf, dann änderte sich das nach 1933 sehr schnell (4).
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Als ''en ahlen Hunnejidde'' bezeichnete man eine Sache mit geringem Wert. In herabsetzender Weise war wohl gemeint: Die Sache ist nicht mehr wert als ein jüdischer Händler, der auf seine alten Tage noch mit dem Hundekarren trödeln muß (4).
 
Als ''en ahlen Hunnejidde'' bezeichnete man eine Sache mit geringem Wert. In herabsetzender Weise war wohl gemeint: Die Sache ist nicht mehr wert als ein jüdischer Händler, der auf seine alten Tage noch mit dem Hundekarren trödeln muß (4).
  
'''Katzoff, Katzoove''' (''kazzov''): Metzger. Zünftige Metzgergesellen auf Wanderschaft begrüßten sich noch im vorigen Jahrhundert mit dem fragenden Zuruf: Katzoff? Der so Angerufene antwortete mit: Ken! für Ja! Die Grußformel diente als Legitimation, an der ein Fremder als Berufskollege erkannt wurde.
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'''Katzoff, Katzoove''' (''kazzov''): Metzger. Zünftige Metzgergesellen auf Wanderschaft begrüßten sich noch im vorigen Jahrhundert mit dem fragenden Zuruf: ''Katzoff?'' Der so Angerufene antwortete mit: ''Ken!'' für ''Ja!'' Die Grußformel diente als Legitimation, an der ein Fremder als Berufskollege erkannt wurde.
  
Das Beispiel zeigt, daß Ausdrücke aus dem Jiddischen lange auch von christlichen Metzgern als „Geheimsprache der Eingeweihten“ benutzt wurden. Es bestätigt außerdem, daß der jüdische Einfluß gerade im Handel mit Vieh besonders groß war. Das wurde nicht immer nur als negativ empfunden. Die Metzgergesellen hätten sich wohl kaum der Sprache einer für sie verachtenswerten Sozialgruppe bedient. Vielleicht schwang bei den Gesellen, die ja die Konkurrenz jüdischer Viehhändler weniger stark erlebten als ihre selbständigen, direkt beim Bauern einkaufenden Meister, ein Stück versteckter Hochachtung mit vor dem Geschick der andersgläubigen Berufsverwandten. Jedenfalls enthielten die zünftigen Grußformeln immer auch ein Stück identifizierendes Selbstbewußtsein. So begrüßten sich die Bäckergesellen auf der Walz mit dem Zuruf: Hui Schütz! Die selbstbewußte Antwort lautet: Löwenschütz! und spielte auf die beiden Löwen im Bäckerwappen an.
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Das Beispiel zeigt, daß Ausdrücke aus dem Jiddischen lange auch von christlichen Metzgern als „Geheimsprache der Eingeweihten“ benutzt wurden. Es bestätigt außerdem, daß der jüdische Einfluß gerade im Handel mit Vieh besonders groß war. Das wurde nicht immer nur als negativ empfunden. Die Metzgergesellen hätten sich wohl kaum der Sprache einer für sie verachtenswerten Sozialgruppe bedient. Vielleicht schwang bei den Gesellen, die ja die Konkurrenz jüdischer Viehhändler weniger stark erlebten als ihre selbständigen, direkt beim Bauern einkaufenden Meister, ein Stück versteckter Hochachtung mit vor dem Geschick der andersgläubigen Berufsverwandten. Jedenfalls enthielten die zünftigen Grußformeln immer auch ein Stück identifizierendes Selbstbewußtsein. So begrüßten sich die Bäckergesellen auf der Walz mit dem Zuruf: ''Hui Schütz!'' Die selbstbewußte Antwort lautet: ''Löwenschütz!'' und spielte auf die beiden Löwen im Bäckerwappen an.
  
'''Kappore, Vizekappore''' (''kapparah''): von Sühneopfer abgeleitet für tot. Erschd pleite, dann macholle, nu vizekappore. Redensart, die eine Steigerung ausdrückt: Pleite (pletha = Rettung, Flucht) ist ein Konkurs, der einen Ausweg offenläßt. Gilt ein Händler als macholle, dann bleibt für seine Gläubiger nichts übrig. Ist er vizekappore, dann gilt er geschäftlich als so gut wie tot.
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'''Kappore, Vizekappore''' (''kapparah''): von Sühneopfer abgeleitet für tot. ''Erschd pleite, dann macholle, nu vizekappore''. Redensart, die eine Steigerung ausdrückt: Pleite (''pletha'' = Rettung, Flucht) ist ein Konkurs, der einen Ausweg offenläßt. Gilt ein Händler als ''macholle'', dann bleibt für seine Gläubiger nichts übrig. Ist er ''vizekappore'', dann gilt er geschäftlich als so gut wie tot.
  
'''Kooze(n), Großkooze(n)''' (''kazim''): Fürst, reicher Mann. Häh kemmed an wie’n Großkooze. Er tritt „großspurig“ auf. Häh schdinged wie’n Großkooze. Er „riecht“ nach Geld.
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'''Kooze(n), Großkooze(n)''' (''kazim''): Fürst, reicher Mann. ''Häh kemmed an wie’n Großkooze''. Er tritt „großspurig“ auf. ''Häh schdinged wie’n Großkooze''. Er „riecht“ nach Geld.
  
'''Koscher''' (''kaschar''): rein, einwandfrei (im Wortsinne auf Speisen nach den jüdischen Speisevorschriften bezogen). Das Geschäfd is mäh nidd ganz koscher. Der Handel erscheint mir nicht ganz korrekt.
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'''Koscher''' (''kaschar''): rein, einwandfrei (im Wortsinne auf Speisen nach den jüdischen Speisevorschriften bezogen). ''Das Geschäfd is mäh nidd ganz koscher''. Der Handel erscheint mir nicht ganz korrekt.
  
 
'''Lamech, Lumich''' (''Lamech''): Narr, als Schimpfwort: verschlagener Mensch, „verrückter“ Kerl. Das Wort wurde wohl vom biblischen Lamech hergeleitet, der blind war und doch geschossen haben soll.
 
'''Lamech, Lumich''' (''Lamech''): Narr, als Schimpfwort: verschlagener Mensch, „verrückter“ Kerl. Das Wort wurde wohl vom biblischen Lamech hergeleitet, der blind war und doch geschossen haben soll.
  
'''Lechem''' (''lechem''): Brot. Häh hodd kinn lechem iwwer Nacht nidd. Er ist so arm, daß er über Nacht kein Brot im Haus hat. Mit ihm ein Geschäft abzuschließen lohnt nicht.
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'''Lechem''' (''lechem''): Brot. ''Häh hodd kinn lechem iwwer Nacht nidd''. Er ist so arm, daß er über Nacht kein Brot im Haus hat. Mit ihm ein Geschäft abzuschließen lohnt nicht.
  
'''Macholle''' (''mechulleh''): zahlungsunfähig. Pleite is noch lange nidd macholle. Wer momentan zahlungsunfähig ist, der findet sicher einen Ausweg aus der Notlage.
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'''Macholle''' (''mechulleh''): zahlungsunfähig. ''Pleite is noch lange nidd macholle''. Wer momentan zahlungsunfähig ist, der findet sicher einen Ausweg aus der Notlage.
  
'''Macke, Magge''' (''makkah''): Schlag, Mangel, Fehler. Die Pohre hodd ne Magge. Die Kuh hat einen Mangel. Diese Feststellung war im Viehhandel wichtig, weil der Verkäufer laut Kaiserlicher Verordnung vom 27. März 1899 abweichend vom Bürgerlichen Gesetzbuch nur für bestimmte Gewährsmängel haften mußte (9).
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'''Macke, Magge''' (''makkah''): Schlag, Mangel, Fehler. ''Die Pohre hodd ne Magge''. Die Kuh hat einen Mangel. Diese Feststellung war im Viehhandel wichtig, weil der Verkäufer laut Kaiserlicher Verordnung vom 27. März 1899 abweichend vom Bürgerlichen Gesetzbuch nur für bestimmte Gewährsmängel haften mußte (9).
  
'''Makesse, Maggesse, Mackes''' (''makkoth''): Schläge. Hää krechd Mackes off de Dookes. (Nach Berthold Redensart aus Hofgeismar. Westlich von Kassel lautet sie: Häh krichd Maggesse off’n Dooges.) Er erhält Schläge auf den Hintern. Üblich war auch die Redensart: Kenner munn sich maggessen. (Gesunde) Kinder müssen sich (auch einmal) prügeln.
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'''Makesse, Maggesse, Mackes''' (''makkoth''): Schläge. ''Hää krechd Mackes off de Dookes''. (Nach Berthold Redensart aus Hofgeismar. Westlich von Kassel lautet sie: ''Häh krichd Maggesse off’n Dooges''.) Er erhält Schläge auf den Hintern. Üblich war auch die Redensart: ''Kenner munn sich maggessen''. (Gesunde) Kinder müssen sich (auch einmal) prügeln.
  
'''Maloche, malochen''' (''melochoh''): Arbeit, arbeiten. Ne Schbanne Hanneln is besser als ne Elle Malochen. Eine Handbreite Handeltreiben bringt mehr ein als eine Ellenbogenlänge Arbeiten. Handel treiben ist einträglicher als arbeiten.
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'''Maloche, malochen''' (''melochoh''): Arbeit, arbeiten. ''Ne Schbanne Hanneln is besser als ne Elle Malochen''. Eine Handbreite Handeltreiben bringt mehr ein als eine Ellenbogenlänge Arbeiten. Handel treiben ist einträglicher als arbeiten.
  
'''Maschores''': Diener, Knecht, Dummkopf. Häh machd ämme sin Maschores. Er erledigt die Schmutzarbeit für ihn. Er ist ein Handlanger. Maschores im engeren Sinne wurde auch für Metzgergesellen gebraucht.
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'''Maschores''': Diener, Knecht, Dummkopf. ''Häh machd ämme sin Maschores''. Er erledigt die Schmutzarbeit für ihn. Er ist ein Handlanger. Maschores im engeren Sinne wurde auch für Metzgergesellen gebraucht.
  
'''Massel''' (''massol''): Glück, Stern. Wer Massel hodd, dähme kallwedd dr Osse. Im Glück ist Unmögliches möglich. Schwadds du von dähme sin Massel. Die Redensart bedeutet im positiven Sinne: Mehr Glück als Verstand haben4. Im negativen Sinne kann sie bedeuten, daß dem vermeintlichen Glück vermutlich „nachgeholfen“ wurde, etwa im Sinne des französischen corriger la fortune. So wurde auch das Verb ''masseln'' gebraucht.
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'''Massel''' (''massol''): Glück, Stern. ''Wer Massel hodd, dähme kallwedd dr Osse''. Im Glück ist Unmögliches möglich. ''Schwadds du von dähme sin Massel''. Die Redensart bedeutet im positiven Sinne: Mehr Glück als Verstand haben4. Im negativen Sinne kann sie bedeuten, daß dem vermeintlichen Glück vermutlich „nachgeholfen“ wurde, etwa im Sinne des französischen ''corriger la fortune''. So wurde auch das Verb ''masseln'' gebraucht.

Version vom 27. Dezember 2013, 20:49 Uhr

von Heinrich Keim

Das Jiddische ist (nach Landmann) kein Jargon, sondern eine „vollwertige, bezaubernde Kultursprache“ mit reicher Literatur. Es galt als die Sprache der Juden in Deutschland und in Osteuropa seit dem Mittelalter: „Wortschatz weitgehend mittelalterliches Deutsch, harmonisch ergänzt mit hebräischen und slawischen Elementen.“ (vgl. Lit. 11) Viele seiner Wörter, Ausdrücke und Redensarten haben Eingang gefunden in die niederhessische Mundart, in die „Sprache des Marktes“, des Viehhandels und der Metzger. Sie wurden – mehr oder weniger stark – assimiliert. Der – früher – hohe Anteil jiddischer Ausdrücke an der Sprache der Viehhändler und Metzger ergibt sich historisch aus der Lage der Juden in Deutschland allgemein und in Niederhessen im besonderen. Als Händler waren sie für die Landbevölkerung unentbehrlich. A. Cohn führt richtig aus: „Abgesehen davon, daß die armen Bauern stets Geld benötigten, sah die vorwiegend Ackerbau treibende Bevölkerung in den Juden häufig die Mittler, die für sie den Verkauf der Rohprodukte ... besorgten und ihnen andererseits die Fertigwaren ... direkt ins Haus brachten“ (3). So befürworteten Bürgermeister und Rat von Hofgeismar im Jahre 1673 die Schutzerteilung an Jacob Benjamin aus Wolfhagen u. a. deshalb, weil „sein Handel mit Eisenwaren und Gußwerk im Interesse der Bürgerschaft zu fördern wäre“ (3). In den Jahren 1681, 1690 und 1693 erhielten Juden die Konzession, Gewandschnitt zu betreiben, den Handel mit wollenen Tuchen im Werte von einem halben bis zu einem ganzen Kammergulden, weil eine einschlägige Gilde nicht vorhanden war. Ähnliche Eingaben, Stellungnahmen und Konzessionen sind auch für andere niederhessische Ortschaften bekannt, etwa für Gudensberg aus den Jahren 1693 und 1734. Als in Marburg 1718 ähnliches beantragt wurde, sprachen sich mehrere Zünfte wie Bäcker, Schmiede, Schlosser und Wollenweber dafür aus. Dagegen stimmten bezeichnenderweise Berufe wie Metzger und Lohgerber, die mit Juden – wenn auch auf anderen Gebieten – konkurrierten.

Viele Juden trieben Viehhandel. Sie durften auch schächten, d. h. nach den rituellen Vorschriften ihrer Religion schlachten. Bis zur Aufhebung der niederhessischen Judenordnung von 1749 (im Jahre 1853) allerdings ein mehrerß nicht, ... alß was sie zu ihrer Haushaltung vonnöthen. ... Hinter Vier Theil unnd was ihnen mißlinngt durften sie – unter bestimmten Auflagen – verkaufen (HLO u. 2). Der sich aus dieser Genehmigung entwickelnde, oft recht geringe Fleischhandel, der vor allem die Hinterviertel von Rindvieh mit ihren Vorzugsstücken betraf1, führte durch die Jahrhunderte zu ständigen Streitereien mit den zünftigen Metzgern2. Der „Handthierungsanschlag der Stadt Hofgeismar“ für 1780 macht das punktuell deutlich. Seine Verfasser erklären nämlich, daß der gröste Teil hiesiger aus 23 Familien bestehenden Juden alles schwehre und leicht Vieh schlachten und daß sie ... das Fleisch nicht nur en gros, sondern auch Pfundweiß, mithin gegen alle Verordnung in hiesiger Stadt ... als auch beym Gesundbrunnen auf die benachbarten Dorfschaften debittirn. Daher wird den Metzgern dadurch die Nahrung sehr entzogen (14). Hofgeismar hatte damals nach der „Handthierungsakte“ mehr Juden, die auch schlachteten (zehn), als christliche Metzger (neun). Die nahmen 1823 und 1830 erstmals jüdische Metzger in ihre Zunft auf. Doch galten die einschränkenden Bestimmungen der Judenordnung von 1749 auch für sie weiterhin (2).

Besonders im Viehhandel wollte man trotz einschränkender Reglementierungen nicht auf die Tätigkeit der Juden verzichten. So verlegte man beispielsweise im April 1830 im Amte Marburg Viehmärkte auf andere Wochentage, weil sie sonst auf einen jüdischen Feiertag gefallen wären. Ein Gutachten aus jener Zeit urteilt: „Ein Markt an einem Tag, wo die Juden Feiertag haben, ist nicht wert.“ Ähnliches besagt auch die gutachtliche Feststellung: „Der Jude ist die Seele des Viehhandels“ (8).

In der Phase enger wirtschaftlicher Beziehungen und Abhängigkeiten der Sozialgruppen der Juden und der Christen gingen zahlreiche Ausdrücke aus dem Jiddischen in die Handelssprache und in die niederhessische Mundart über. Einige sollen im Folgenden erläutert werden3:

Achielen, achelen (acheln): essen, gierig oder mit großem Appetit essen. „Acheln hat der christliche hessische Metzger ... (auf dem Kasseler Viehhof) in ‚spachteln‘ verballhornt“, meint Dalberg 1931 (4).

Awerähmchen, Abrähmchen (Abraham): kleines, spitzes Küchenmesser, Kartoffelschälmesser. Das Messer erhielt diesen Namen im Volksmund angeblich, weil es früher als „Billigartikel“ von Juden im Hausierhandel vertrieben wurde. Die Händler benannte man mit dem Spitznamen Abraham oder Abrahämchen zum Unterschied vom Jahrmarktsverkäufer, der als „billiger Jakob“ bezeichnet wurde und sich oft auch selbst so nannte.

Beschummeln (beschommeleh): betrügen, jemanden täuschen.

Betucht (betuach): wohlhabend, vermögend.

Dalles (dallus, dalluth): Armut, Not. Häh hodden Dalles. Vorne nix on hingen nix. Er ist bettelam. Es lohnt nicht, mit ihm ein Geschäft zu machen. Dähn holld der Dalles. Er macht bankrott. Auch: Er ist sterbenskrank. Alles Broch on Dalles. Die Redensart sollte deutlich machen, daß alle Gegenstände eines Haushalts, eines Betriebes oder eines Geschäfts funktionsunfähig, zerbrochen oder brüchig waren.

Eigeln (egel = Kalb): kalben.

Gannoff, Ganeff (ganov, ganab): Dieb, Gauner, unehrlicher Mensch. Das Schimpfwort wurde in Verbindung mit dem Beiwort scheen (für schön) auch plump vertraulich gebraucht . Gampfen, gannfen: mundartliche Ableitung aus ganneffen für stehlen.

Geseire (gesejre, geseira): Verhängnis, Gejammer. Geschäfd is Geschäfd. Doh hilfd kinn Geseire nid. Das Geschäft ist abgeschlossen. Da hilft kein nachträgliches Jammern (über einen ungünstigen Abschluß).

Idzich (Jizchak, Itzig): Isaak. Als Schimpfwort gebraucht, bezeichnet der biblische Name einen hartnäckigen, aufdringlichen, unerwünschten Menschen schlechthin, besonders aber auch jüdische Händler. Schmissen vorne russ, der Idzich kimmed hinnen werre rin. Wenn er durch die Vordertür aus dem Haus gewiesen wird, betritt er es durch die Hintertür erneut.

Jidde, Jirre, Jüd, Chud: Jude. Dalberg führt dazu in 1931 aus: „Nur der christliche Händler spricht den jüdischen als ‚baljisroel‘ an, sonst heißt er in der dritten Person in der Kasseler Mundart ‚Jidde‘, im Diemelgebiet ‚Chude‘ und auf dem Lande in Niederhessen ‚Jirre‘, weiter südlich ‚Jüd‘, dies ist alles ohne jeglichen bösen Beigeschmack.“ Wenn das überhaupt so zutraf, dann änderte sich das nach 1933 sehr schnell (4).

Mit der Wortverbindung Schdingejidde war ursprünglich der jüdische Viehhändler gemeint. Sie betonte den Viehhändlern oft anhaftenden Geruch nach Stall und Vieh. Der Ausdruck wurde gelegentlich auch auf christliche Händler angewendet, wenn sie als besonders geschäftstüchtig und „gerissen“ galten. Auf diese Weise stellte man ihre Geschäftstüchtigkeit mit der ihrer jüdischen Konkurrenten gleich. Im Alltag wurde aus der Wortverbindung durch Verdrehung ihrer Bestandteile zu Jiddenschdinger ein diffamierendes Schimpfwort für Jude schlechthin.

Bevorzugte ein Bauer einen bestimmten Viehhändler als Handelspartner, dann hieß der oft sin Libbjidde (sein Leibjude).

Als en ahlen Hunnejidde bezeichnete man eine Sache mit geringem Wert. In herabsetzender Weise war wohl gemeint: Die Sache ist nicht mehr wert als ein jüdischer Händler, der auf seine alten Tage noch mit dem Hundekarren trödeln muß (4).

Katzoff, Katzoove (kazzov): Metzger. Zünftige Metzgergesellen auf Wanderschaft begrüßten sich noch im vorigen Jahrhundert mit dem fragenden Zuruf: Katzoff? Der so Angerufene antwortete mit: Ken! für Ja! Die Grußformel diente als Legitimation, an der ein Fremder als Berufskollege erkannt wurde.

Das Beispiel zeigt, daß Ausdrücke aus dem Jiddischen lange auch von christlichen Metzgern als „Geheimsprache der Eingeweihten“ benutzt wurden. Es bestätigt außerdem, daß der jüdische Einfluß gerade im Handel mit Vieh besonders groß war. Das wurde nicht immer nur als negativ empfunden. Die Metzgergesellen hätten sich wohl kaum der Sprache einer für sie verachtenswerten Sozialgruppe bedient. Vielleicht schwang bei den Gesellen, die ja die Konkurrenz jüdischer Viehhändler weniger stark erlebten als ihre selbständigen, direkt beim Bauern einkaufenden Meister, ein Stück versteckter Hochachtung mit vor dem Geschick der andersgläubigen Berufsverwandten. Jedenfalls enthielten die zünftigen Grußformeln immer auch ein Stück identifizierendes Selbstbewußtsein. So begrüßten sich die Bäckergesellen auf der Walz mit dem Zuruf: Hui Schütz! Die selbstbewußte Antwort lautet: Löwenschütz! und spielte auf die beiden Löwen im Bäckerwappen an.

Kappore, Vizekappore (kapparah): von Sühneopfer abgeleitet für tot. Erschd pleite, dann macholle, nu vizekappore. Redensart, die eine Steigerung ausdrückt: Pleite (pletha = Rettung, Flucht) ist ein Konkurs, der einen Ausweg offenläßt. Gilt ein Händler als macholle, dann bleibt für seine Gläubiger nichts übrig. Ist er vizekappore, dann gilt er geschäftlich als so gut wie tot.

Kooze(n), Großkooze(n) (kazim): Fürst, reicher Mann. Häh kemmed an wie’n Großkooze. Er tritt „großspurig“ auf. Häh schdinged wie’n Großkooze. Er „riecht“ nach Geld.

Koscher (kaschar): rein, einwandfrei (im Wortsinne auf Speisen nach den jüdischen Speisevorschriften bezogen). Das Geschäfd is mäh nidd ganz koscher. Der Handel erscheint mir nicht ganz korrekt.

Lamech, Lumich (Lamech): Narr, als Schimpfwort: verschlagener Mensch, „verrückter“ Kerl. Das Wort wurde wohl vom biblischen Lamech hergeleitet, der blind war und doch geschossen haben soll.

Lechem (lechem): Brot. Häh hodd kinn lechem iwwer Nacht nidd. Er ist so arm, daß er über Nacht kein Brot im Haus hat. Mit ihm ein Geschäft abzuschließen lohnt nicht.

Macholle (mechulleh): zahlungsunfähig. Pleite is noch lange nidd macholle. Wer momentan zahlungsunfähig ist, der findet sicher einen Ausweg aus der Notlage.

Macke, Magge (makkah): Schlag, Mangel, Fehler. Die Pohre hodd ne Magge. Die Kuh hat einen Mangel. Diese Feststellung war im Viehhandel wichtig, weil der Verkäufer laut Kaiserlicher Verordnung vom 27. März 1899 abweichend vom Bürgerlichen Gesetzbuch nur für bestimmte Gewährsmängel haften mußte (9).

Makesse, Maggesse, Mackes (makkoth): Schläge. Hää krechd Mackes off de Dookes. (Nach Berthold Redensart aus Hofgeismar. Westlich von Kassel lautet sie: Häh krichd Maggesse off’n Dooges.) Er erhält Schläge auf den Hintern. Üblich war auch die Redensart: Kenner munn sich maggessen. (Gesunde) Kinder müssen sich (auch einmal) prügeln.

Maloche, malochen (melochoh): Arbeit, arbeiten. Ne Schbanne Hanneln is besser als ne Elle Malochen. Eine Handbreite Handeltreiben bringt mehr ein als eine Ellenbogenlänge Arbeiten. Handel treiben ist einträglicher als arbeiten.

Maschores: Diener, Knecht, Dummkopf. Häh machd ämme sin Maschores. Er erledigt die Schmutzarbeit für ihn. Er ist ein Handlanger. Maschores im engeren Sinne wurde auch für Metzgergesellen gebraucht.

Massel (massol): Glück, Stern. Wer Massel hodd, dähme kallwedd dr Osse. Im Glück ist Unmögliches möglich. Schwadds du von dähme sin Massel. Die Redensart bedeutet im positiven Sinne: Mehr Glück als Verstand haben4. Im negativen Sinne kann sie bedeuten, daß dem vermeintlichen Glück vermutlich „nachgeholfen“ wurde, etwa im Sinne des französischen corriger la fortune. So wurde auch das Verb masseln gebraucht.

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