Leipziger Tor

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Das Leipziger Tor vor der Kasseler Unterneustadt.

Vor dem Leipziger Tor 1830. Lavierte Federzeichnung von Ernst Metz 1927. -- Archiv Harald Metz, Bickenbach.
Das Leipziger Thor mit Unterneustädter Kirche im Jahre 1831. Gouache von Ernst Metz 1969. -- E. C. Metz, Residenzstadt Cassel (1980), S. 53, Taf. 21; hier: Archiv Harald Metz, Bickenbach.

Inhaltsverzeichnis

Erläuterung von Ernst Metz zu seiner Gouache von 1969

„Das Leipziger Thor war der einzige Ausgang der Unterneustadt und führte zu der sehr belebten Leiptiger Poststraße und ihren Abzweigungen nach Hannover und Nürnberg. – Nach Schleifung der und Auffüllung der Gräben war es an den äußersten Scheitelpunkt des hier entstandenen ovalen Leipziger Platzes gerückt und in ähnlicher Form wie fast alle Tore der anderen Stadtteile, im Zuge der friederizianischen Maueranlage, angelegt und erbaut worden. Die gut zu erkennende Grundform der Toranlage zeigt die beiden rechteckigen Mauervorhöfe mit den geschwungenen Flügelmauern, die wieder in ein kurzes gerades Mauerstück – zum Anschlag der schweren Lattentore – übergehen und dann in den hohen, massigen und gequaderten Torpfeilern enden […] Die beiden kleinen Häuser in den Ecken des Mauervorhofes, von denen das linke als Wachthaus, das andere […] als Amtswohnung des Torschreibers diente, sind erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts hier errichtet worden. An die linke Flügelmauer war ein Holzschuppen angebaut, in dem wohl die Remise für die Feuerspritze der Unterneustadt zu sehen ist. – Vor dem Tore betrieb ein Zimmermann mit Gesellen sein Handwerk. Die Toranlage wurde mit der Stadtmauer 1867 abgebrochen.“[1]

Allgemeines zu den friderizianischen Stadttoren Kassels

„Die Tore in der Stadtmauer, die Landgraf Friedrich II. nach Schleifung der Festungswerke um seine Residenzstadt legen ließ, waren ziemlich gleichartig ausgebildet. Die an den Haupttoren stets vorhandenen Torhäuser standen entweder vor der platten Mauer, oder sie hatten […] in den Ecken des Mauervorhofes ihren Platz. Die Wachthäuser standen auf breiten, meist an der Vorderkante ausgebauchten Podesten mit Gewehrständern. Die Tore selbst bestanden aus hohen festen Gittertüren aus Holz und waren fast immer braun gestrichen. Waren zwei Torhäuser vorhanden, so befand sich in dem einen die Amtsstube und Wohnung des Torschreibers, der die ein- und ausgehenden Personen zu ,examinieren‘ hatte; die Namen der ,Reisenden von Rang‘ wurden in der ,Policey und Commerzien-Zeitung‘ veröffentlicht. Die Sperre der Tore richtete sich“ nach der Tageslänge, war also jahreszeitlich unterschiedlich. „An Sonn- und Feiertagen blieben die Tore – noch um 1820 – bis 3 Uhr nachmittags geschlossen, und nur gegen ein Sperrgeld von sechs Heller[n] für den Fußgänger – und zwei Albus (1 Albus = 12 Heller) für jedes Pferd durfte man außer der Zeit ,passieren‘. Auch bei Feueralarm wurden die Tore sofort geschlossen; jedermann durfte dann zwar ungehindert in die Stadt, keiner aber heraus.“[2]

Quellen

Querverweise

Anmerkungen

  1. Metz, S. 108. – „Den Bild-Texten liegen die dokumentarischen Ausführungen des Künstlers Ernst Metz zu Grunde.“ (Impressum, S. 4)
  2. Metz, S. 112 f.

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